Wendloher Weg für Kraftfahrzeuge in Richtung Norden dauerhaft gesperrt!
An der Brücke zwischen den Bahnen A 4 und A 5 steht nunmehr das sogenannte "Verkehrszeichen 240" und weist damit den Wendloher Weg nach Norden als Fuß- und Radweg aus. Der Weg darf daher nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, insbesondere eben nicht mit einem Auto.
Wir möchten Sie fürsorglich darauf aufmerksam machen, dass die Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit ist. Sollte die Polizei Kontrollen durchführen, können Ordnungsstrafen verhängt werden.
Leider müssen wir feststellen, dass zur Zeit keinerlei Schilder auf diese neue Lage der Straße als "Sackgasse" für Kraftfahrzeuge hinweisen, wenn man von Süden in die Straße einbiegt. Dies ändert jedoch nichts an der Rechtslage, sobald man an der Brücke angekommen ist.