Barrierefreiheitserklärung
Golf-Club Hamburg Wendlohe ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für wendlohe.de.
Beschreibung der Dienstleistung
Wir bieten Golfspielen an.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf allen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
- Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
- Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
- Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einer Seite gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
Diese Erklärung wurde am 25.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Golf-Club Hamburg Wendlohe
Oldesloer Straße 251
22457 Hamburg
Hamburg
sekretariat (at) wendlohe.de
Tel.: 040 552 89 66
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 25.07.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
Kommentierung zu den nicht barrierefreien Inhalten
Zu Pos. 1: Wird im Rahmen eines technischen Updates bearbeitet werden.
Zu Pos. 2: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund kann durch den auf der Webseite vorhandenen Eye-Able Client individuell bedarfsgerecht eingestellt werden.
Zu Pos. 3 und 10: Die speziellen Anforderungen des Golfsports erfordern diese Einstellung.
Zu Pos. 7: Soweit die Verständlichkeit der Tabellen dies erlaubt, wird hierzu im Rahmen von Textumstellungen bei der Inhaltspflege teilweise Abhilfe geschaffen werden. Zusätzlich wird es im Rahmen eines technischen Updates bearbeitet werden.


